Häufig gestellte Fragen
Natürlich stehen wir Ihnen gerne für jede Frage rund um FlyingDSL, Mobilfunk und Festnetz-Telefonie zur Verfügung. Unsere Erfahrung zeigt uns aber, dass viele Kunden oft die gleichen Fragen haben, die sehr einfach und schnell zu klären sind. Hier haben wir einige davon aufgelistet:
Wie weit kann Ihnen der Televersa Support helfen?
Vor allem bei telefonischen Anfragen ist die Angabe Ihrer Kundennummer für eine schnelle Bearbeitung sehr wichtig. Bitte halten Sie diese bei einem Anruf bereit.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihnen bei der Einrichtung der Endgeräte für den Internetzugang oder der Telefoniegeräte zu helfen. Dazu zählen Computer, ISDN-Anlagen- oder analoge Telefone, Faxgeräte, Einrichtung von WLAN etc.
Da diese Geräte jedoch nicht Bestandteil des Anschlusses* sind, ist hier nur eine kostenpflichtige Hilfestellung möglich. Hierfür haben wir für Sie die kostenpflichtige Hotlinenummer 0 1805 835 383 772 eingerichtet. Alternativ können wir Ihnen auch kostenpflichtig ein Technikerteam zur Verfügung stellen, dass Ihnen Zuhause bei der Einrichtung
der Geräte behilflich ist.
Sollte sich bei einem Anruf auf der kostenpflichtigen Hotline Nummer herausstellen, dass tatsächlich die Richtfunkantenne oder das Richtfunknetz von Televersa eine Störung hat, werden Ihnen die Hotline-Kosten mit der nächsten Abrechnung
gutgeschrieben.
Mit dem Kauf der Komponenten wie das Patchkabel oder den Router erhalten Sie natürlich die gesetzliche Garantie von 24 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes werden Ihnen bei einem Defekt diese Komponenten kostenlos ausgetauscht. Die Garantie beinhaltet jedoch nicht den kostenlosen Besuch eines Technikerteams.
Bei einem Ausfall der von uns geliehenen Komponenten wie die BWA-Richtfunkantenne oder das Netzteil ist der Technikerbesuch allerdings kostenlos.
Falls Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie uns gerne unter info@televersa.com kontaktieren
*Bestandteil des Anschlusses ist die BWA-Richtfunkantenne und das dazugehörige Netzteil.
Muss ich meinen bestehenden Telefonanschluss kündigen, wenn ich zu Televersa wechseln will?
Für flyingDSL via BWA erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem "Auftrag zur Rufnummernmitnahme" Televersa die Erlaubnis, Ihren bestehenden Telefonanschluss in Ihrem Namen zu kündigen und Ihre Rufnummer/n in den Televersa Anschluss zu übernehmen.
Erst nach Eingang des unterschriebenen Auftrages können wir die Umstellung Ihres Anschlusses zu Televersa beauftragen.
Bei einer schriftlichen Auftragserteilung, senden wir Ihnen den vorausgefüllten Auftrag mit den Zugangsdaten zu.
Wurde der Auftrag nicht vollständig / korrekt ausgefüllt, kann es zu Fehlermeldungen kommen. In diesem Fall werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um den Fehler gemeinsam zu beheben. Sollten wir Sie nicht erreichen, erhalten Sie eine entsprechende Information per Post, mit der Bitte, uns zu kontaktieren.
Bis uns ein Portierungstermin vorliegt, können Sie über unsere Testrufnummer Ihre ausgehenden Gespräche führen. Die eingehenden Telefonate erhalten Sie bis dahin über Ihre vorhandene Leitung.
Rechtzeitig zum Portierungstermin senden wir Ihnen schriftlich die entsprechenden Zugangsdaten zu, die Sie an diesem Termin in Ihre FritzBox einpflegen.
Für unseren Festnetzbereich ist eine Kündigung Ihres bestehenden Anschlusses nicht notwendig.
Was sollte ich prinzipiell beachten, wenn ich zu Televersa wechseln will?
Grundvoraussetzung für FlyingDSL via BWA ist, dass Televersa bereits an Ihrer Anschrift verfügbar ist und Sichtverbindung zu unserem Sender besteht.
Wir benötigen von Ihnen einen vollständigen unterschriebenen Bestellantrag, ohne diesen Angaben können wir keine zeitgerechte Bearbeitung garantieren.
Ich möchte meinen Tarif wechseln – wie mache ich das?
Ein Tarifwechsel in einen höherwertigen Tarif ist jederzeit und kostenlos zum nächstmöglichen Abrechnungsmonat möglich. Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif bleibt die derzeitige Vertragslaufzeit bestehen.
Ein Tarifwechsel in einen preisgünstigeren Tarif ist mit einer einmaligen Gebühr von 25,- € möglich. Bei einem Tarifwechsel in einen niedrigeren Tarif, beginnt, die im Vertrag abgeschlossene Vertragslaufzeit neu. Die Laufzeit, wird durch den Downgrade um die Vertragslaufzeit des ursprünglichen Vertrages verlängert.
Die Vertragsänderung wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam, vorausgesetzt der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Tarifwechselantrag liegt uns mindestens sieben Werktage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums vor.
Den entsprechenden Tarifwechselantrag finden Sie auf unserer Homepage. Sie können den Tarifwechsel auch schriftlich bei uns beantragen, senden Sie uns hierfür ein entsprechendes Schreiben mit Ihrer Kundennummer und den gewünschten Tarif.
Ist FlyingDSL überall möglich?
Unser Ausbaugebiet des eigenen BWA Richtfunknetzes liegt im Raum Südost-Bayern. Hierfür ist eine Sichtverbindung zu unseren Sendern Grundvoraussetzung.
Die Verfügbarkeit können Sie über unsere Funkmastsuche jederzeit abrufen.
Wie zuverlässig ist FlyingDSL?
FlyingDSL unterscheidet sich kaum zu herkömmlichen Anbindungen. Wir garantieren eine Verfügbarkeit von 97%.
Es stehen alle Merkmale zur Verfügung, die man von einer Festnetzleitung gewöhnt ist.
Wer übernimmt die Montage von Funkantennen?
Die Montage der BWA Anlage übernimmt ausschließlich ein durch uns beauftragter und zertifizierter Installationspartner, da hier eine Feinausrichtung der Antenne nötig ist.
Auf Wunsch können Sie auch einen Installationsservice durch uns beauftragen.
Ihre Frage war nicht dabei? Kein Problem. Wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen weiter.
